AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich


Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Unsere Bedingungen gelten auch für laufende und künftige Geschäfte, selbst wenn sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden Bedingungen unseres Kunden (Abnehmer wie Anbieter) wird ausdrücklich widersprochen.

Wird der Vertrag abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, so gelten auch dann nur unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Ist der Kunde/Käufer mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass uns gegenüber Ansprüchen irgendwelcher Art gestellt werden können.


Angebote / Angebotsunterlagen


Unsere Angebote, Kostenvoranschläge und Berechnungen sind freibleibend und unverbindlich. Zum Angebot gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Derartige Angaben sind jedoch in keinem Fall zugesicherte Eigenschaften.

Das Aufmaß erfolgt beim Kunden durch einen Mitarbeiter der Fa. Metallbau Schierz

Vor Ort wird ein Aufmaß Protokoll erstellt, das dem Kunden bei Angebot vorgelegt wird.

Im Protokoll werden alle besprochenen Details aufgeführt und dienen als Grundlage des Angebotes.

Das Aufmaßprotokoll muss dann vom Kunden unterschrieben werden und gilt als rechtskräftig.

Der Verkäufer behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Zeichnungen / Entwurfsplanungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen vor. Diese dürfen ohne Genehmigung des Verkäufers weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen Zweck als den vereinbarten Zweck benutzt werden.

Behördliche oder sonstige Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen) sind vom Käufer auf eigene Kosten zu beschaffen.

                                                                                

 

 Nebenarbeiten (z.B. Maurer-, Fliesenleger-, Stemm-, Verputz-, Erd-, Elektro-, und Malerarbeiten) sind im Angebot nicht enthalten, wenn sie nicht ausdrücklich ausgewiesen sind. Gerüste, Strom- und Wasseranschlüsse sind bauseits zu stellen.

 Montagen, die aus vom Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen ausgeführt beziehungsweise wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.

Alle nicht im Angebot / Auftrag aufgeführten Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.

Auftragserteilung

Aufträge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn der Lieferer/Kunde die Bestellung schriftlich bestätigt hat. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus vom Käufer eingereichten Unterlagen oder durch ungenaue bzw. mündliche und nicht schriftlich bestätigte Angaben ergeben. 

 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Sämtliche Unterlagen, wie Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen etc. bleiben stets das Eigentum des Anbietenden und sind im Falle der Nichtbestellung sofort unaufgefordert zurückzugeben. An Zeichnungen und anderen Entwürfen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Urheberrechte vor.

Preise

(1)    Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Abrechnung gültige Mehrwertsteuer.

(2)    Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn- und Materialkosten für Lieferungen und Leistungen, die 4 Wochen oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

(3)    Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind oder auf Verlangen des Käufers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und der gleichen. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung.

(4)    Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden üblichen Zuschläge auf den Effektivlohn, vereinbarten Stundenlohn sowie Materialien aufgeschlagen. Entsorgung von Verpackung und Müll erfolgt bauseits.                                                                                                                   

                                                                        

 Ausschluss von Schadenersatzansprüchen


Die Gewährleistung wird ausgeschlossen,

 

- wenn die Ware vom Auftraggeber nicht sachgerecht gelagert, benützt oder eingebaut wird;

- für natürlichen Verschleiß;

- bei unsachgemäßer Einwirkung auf die Ware durch den Auftraggeber oder Dritte;

- bei Schäden im Zusammenhang mit Reparaturen oder sonstigen Arbeiten durch Dritte.

Zahlung

(1)    Bei Aufträgen bis EUR 1.000,– gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.

(2)    Bei Aufträgen ab EUR 1.001,– gelten, falls nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:

30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung

70% nach Rechnungsstellung

(3)    Schluss-, Abschlags- und Teilzahlungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden Zahlungsfristen überschritten, werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz fällig.

(4)    Abweichende Zahlungskonditionen, insbesondere auch Skontoabzüge, bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

(5)    Falls witterungsbedingt, oder aus sonstigen Gründen, Arbeiten (z.B. Anstricharbeiten, Fassadenputz, Beschichtungen, Außenanlagen) nicht ausgeführt werden können, ist eine Abrechnung der übrigen Gewerke möglich. Die zurückgestellten Leistungen werden dennoch nach Projektablauf separat in Rechnung gestellt. Für Mängel, die durch unsere Gewährleistungsverpflichtung abgedeckt sind, dürfen keine Zahlungseinbehalte vorgenommen werden. Zahlungsverzug hat Zurückhaltung der Lieferung zur Folge (§§ 273, 320 BGB)

(6)    Sobald der Käufer in Zahlungsverzug ist, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen gültigen Kontokorrentzinssatz der Hausbank des Verkäufers zu erheben.

(7)    Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Käufer werden sämtliche offen stehende Forderungen sofort fällig. Der Verkäufer ist nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von vierzehn Kalendertagen berechtigt, den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadensersatzansprüche zu stellen.

                                                                          

 

Gefahrübertragung und Versand


Die Gefahr des Unterganges, der Beschädigung oder Verschlechterung der Ware geht zum Zeitpunkt der Warenübergabe auf den Käufer über.

Wurde zwischen den Vertragspartnern die persönliche Entgegennahme der Ware durch den Käufer nicht ausdrücklich vereinbart, geht die Gefahrtragung auf den Käufer über, sobald die Firma Metallbau Schierz die Ware am vereinbarten Lieferort abgestellt hat.

 

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Gefahren des Transports trägt der Kunde. Die Ware wird von uns gegen Transportgefahren nur bei entsprechender Vereinbarung versichert. Das Be- und Entladen ist Sache des Kunden, auch bei Selbstabholung durch uns. Soweit unsere Mitarbeiter hierbei behilflich sind, handeln sie als Erfüllungsgehilfe des Kunden auf dessen Risiko.

Montage

Montagen erfolgen, sobald die Örtlichkeiten ein ungehindertes Arbeiten zulassen. Etwa notwendige Gerüste, sowie Anschlüsse für Strom, Wasser, etc. sind vom Auftraggeber zu stellen. Entstehen wegen ungenügender Vorarbeiten oder Vorbereitungen durch den Auftraggeber für die Montage Zeitausfälle oder mehrmalige Reisen, so sind diese Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat und schafft er auf Verlangen des Auftragnehmers nicht unverzüglich Abhilfe, so kann dieser bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz verlangen oder dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten werde.

Für den Fall des Rücktritts bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz ebenfalls bestehen.

Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu beschaffen.

 Haftung und Schadenersatz

Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen und durch ungenaue Angaben ergeben.

Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich allein nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

                                                                              

 

oder die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

Pulverbeschichtete oder lackierte Bauteile


Die Fa. Metallbau Schierz führt selbst keine Oberflächenbeschichtungen aus. Diese werden als Fremdleistungen an Dritte abgegeben.

Feuerverzinkte Bauteile die nachträglich pulverbeschichtet oder lackiert werden, können folgende Merkmale aufweisen:

 

-Unebenheiten in der Pulverbeschichtung durch abgeplatzten Zink

-Läufer in der Zinkoberfläche die als Läufer in der Pulverbeschichtung sichtbar werden

-Schweißpickel oder Schleifstellen im und am Material

-Gradbildung an Durchgangslöchern oder Gewindebohrungen

-Farbunterschiede zB. bei unterschiedlichen Materialien

-Unebenheiten bei Übergangsnähten oder Schleifstellen

Diese Merkmale werden von der Firma Metallbau Schierz nicht als Mangel anerkannt und müssen mit dem Oberflächenunternehmen geklärt werden.

Sollte der Mangel vor Zahlung der Rechnung auffallen, müssen unsere geforderten Zahlungsziele trotzdem eigehalten werden .

 

Zinkoberflächen:


-Die Nacharbeit von Fehlstellen erfolgt mit einkomponentigen Zinkstaubbeschichtungsstoffen durch die Feuerverzinkerei  und kann durch die Fa. Metallbau Schierz nicht vermieden werden.

- frische Zinkoberflächen sehen in den ersten 10-30 Tagen glänzend silber aus und werden mit der Zeit nach und nach dunkler. Das liegt an der Umgebungsluft, die mit dem Zink reagiert und es altern lässt.

-Feuerverzinkte Bauteile wie z.B Geländer, Treppen, Gitterroste oder ähnliches können nach dem Verzinken folgenden Oberflächen aufweisen:

-Pickel oder kleine Spitzen aus Zink an den Bauteilen

-raue Stellen oder Unebenheiten auf der Zinkoberfläche

-Farbverläufe im Zinkmuster

                                                                            

 

-teilweise dicke Zinkläufer an Handläufen oder Fußplatten

- abgeplatzte und ausgebrochene Zinkpartikel

-Handläufe können raue Oberflächen haben

-in Nischen oder Ecken können rosa/orangefarbene Punkte oder Flächen zum Vorschein kommen (diese kommen durch Säurerückstände vor dem Verzinken)

-Schweißnähte an Handläufen oder in Oberflächen werden durch das Feuerverzinken positiv beeinflusst und können nach dem Verzinken als gut sichtbar erscheinen, obwohl die Fa. Metallbau Schierz die Nähte plan geschliffen hat.

 

Alle zuvor aufgelistete Punkte können von der Firma Metallbau Schierz nicht beeinflusst werden, sollte der Auftraggeber Probleme mit den verzinkten Bauteilen oder den genannten Punkten haben, müsste er sich an die ausführende Feuerverzinkerei wenden.

Mängel, die durch das Feuerverzinken entstehen werden, nicht von der Fa. Metallbau Schierz behoben. Der Kunde muss sich selbst kümmern und die Mängel mit der Feuerverzinkerei klären.

Der Zeitraum für die Klärung mit der Feuerverzinkerei wird nicht von der Fa. Schierz anerkannt und kann das vorgegeben Zahlungsziel nicht herauszögern.

 




Arbeitskosten


Für Arbeits-, Reise-, Vorbereitungs- und Wartezeiten bei normaler Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag, bei 5 Arbeitstagen pro Woche berechnen wir, die mit  Ihnen vereinbarten Stundensätze für Meister/Vorarbeiter, Facharbeiter und Helfer. Die Auswahl des Montagepersonals bleibt uns je nach Erfordernis vorbehalten.

Zuschläge für Mehrarbeitsstunden

  1. a) Samstage alle Arbeitsstunden + 50%
  2. b) Sonn- und Feiertage alle Arbeitsstunden + 100%

 

Reisekosten (nach Aufwand)

– PKW pro Kilometer                   EUR 0,50

                                                                           

 

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Gegenstände (Vorbehaltsgegenstände) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche aus diesem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.

Werden die Vorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothek, an den Auftragnehmer ab.

Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der gelieferten Gegenstände nach Mahnung und Rücktrittserklärung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Hat der

 

Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat der Auftragnehmer die Gegenstände zurückzugeben.

 

 

 

 

                                                                           

Gerichtsstand und Sonstiges

 Gerichtsstand

(1)    Erfüllungsort für beide Teile ist ausschließlich Aurich. Soweit unsere Kunden Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist Gerichtsstand für beide Teile ausschließlich Aurich.

(2)    Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem Deutschen Recht.

 

 Ausschluss

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es ist vielmehr die unwirksame Bestimmung so auszulegen, dass der wirtschaftliche Zweck des Vertrages erreicht wird.